• 2022
Pauschallandwirte / Absenkung des Durchschnittssatzes / § 24 UStG
Für Pauschallandwirte ist der Durchschnittssatz nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG von 9,5 % auf 9 % herabgesetzt worden. Dies führt für die davon betroffenen pauschalierenden Landwirte zu Einkommenseinbußen und für den Fiskus zu einer Erhöhung des USt- Aufkommens. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Kostensteigerungen insbesondere für Energie sollte geprüft werden, ob sich für betroffene Betriebe ein Wechsel zur Regelbesteuerung lohnt.
(so Rondorf, Ermäßigter USt-Satz in der Gastronomie verlängert und Durchschnittssatz für Pauschallandwirte abgesenkt - Änderungen durch das 8. VStÄndG, NWB 2022, 3086)
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