• 2020

Kurzarbeitergeld / Höheres Einkommen wegen Steuererstattung / § 32b Abs. 1 Nr. 1a EStG

 

Das Kurzarbeitergeld ist nach § 3 Nr. 2a EStG steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Zu beachten ist, dass die kurzarbeitsbedingte Steuererstattung zu einer Erhöhung des Kurzarbeitergelds führt. Durch diese kurzarbeitsbedingte Steuererstattung kann sich der Leistungssatz von nominal 60 % auf tatsächlich bis zu 73 % bzw. von nominal 67 % auf tatsächlich bis zu 80 % erhöhen. Je länger die Kurzarbeit dauert, desto höher ist die kurzarbeitsbedingte Steuererstattung und je höher das Einkommen ist, desto höher ist die prozentuale Erhöhung des Kurzarbeitergelds. Entsprechendes gilt auch für den Bezug von Arbeitslosengeld.

(so Jarass, Mehr Einkommen bei Kurzarbeitergeld wegen Steuererstattung, BB 2020, 1111)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Basic. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge