• 2019

Vorsorgliche Rechtsbehelfe / § 347 AO

 

Rechtsbehelfe werden häufig vorsorglich eingelegt. Geltung hat dies nicht nur für Einsprüche, sondern auch für Klagen, Revisionen oder Nichtzulassungsbeschwerden. Einsprüche können im Gegensatz zu Klagen, Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden gebührenfrei zurückgenommen werden. Allerdings können vorsorgliche Rechtsbehelfe vor dem Hintergrund der Bedingungsfeindlichkeit von Verfahrens- und Prozesshandlungen als unzulässig angesehen werden. Geltung hat dies insbesondere für verfahrenseinleitende Handlungen wie Einsprüche, Klagen, Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden. Hier dürften auch innerprozessuale Bedingungen unzulässig sein. Ergibt sich allerdings aus dem Rechtsbehelf eindeutig, dass er mit dem Ziel eingelegt worden ist, bis auf Weiteres den Eintritt der formellen Bestandskraft zu verhindern, kann er ohne Bedenken als vorsorglich bezeichnet werden.

(so Hendricks/Hildebrand, Vorsicht bei "vorsorglichen" Rechtsbehelfen, Ubg 2019, 62)

Nichtigkeit von Gesetzen / Verfahrensfehler bei Zustimmungsgesetzen im Vermittlungsausschuss / § 347 AO

 

Das BVerfG hat mit Beschluss v. 15.1.2019, 2 BvL 1/09 entschieden, dass bei Zustimmungsgesetzen Verfahrensfehler im Vermittlungsausschuss grundsätzlich zur rückwirkenden Nichtigkeit des Gesetzes führen. Der Vermittlungsausschuss hat kein eigenes Recht zur Gesetzesinitiative. Von daher können zur Kompromissbildung nur solche Regelungsgegenstände herangezogen werden, die im Rahmen der parlamentarischen Debatte bereits hinreichend konkretisiert worden sind. Neue Regelungsgegenstände dürfen nicht eingeführt werden. Entsprechendes gilt auch für eine bisher in der parlamentarischen Debatte nicht erörterte zeitliche Ausdehnung. Gleiches dürfte auch für eine sachliche Ausdehnung gelten. Außerdem darf der Vermittlungsausschuss das Anrufungsbegehren nicht überschreiten. Zulässig ist die Korrektur offenbarer Unrichtigkeiten. Zu verstehen sind diese i. S. v. rein formalen Redaktionsversehen. Überschreitet der Vermittlungsausschuss die aufgezeigten Kompetenzen, führt dies zur Nichtigkeit des entsprechenden Gesetzes. Nach - abzulehnender - Auffassung des BVerfG kann hiervon bei hauswirtschaftlich bedeutsamen Normen abgewichen werden. Vor dem Hintergrund des obigen Beschlusses des BVerfG sollten Zustimmungsgesetze auf ihre mögliche Nichtigkeit überprüft werden. Bestehen hierfür Anhaltspunkte, sollten entsprechende Steuerbescheide offen gehalten werden.

(so Hey, Zustimmungsgesetze und Vermittlungsausschuss: Verfahrensfehler können zur Nichtigkeit führen! - Zugleich zur Länge von Verfahren vor dem BVerfG aus Anlass von 2 BvL 1/09, FR 2019, 245)

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