Die ODR-Verordnung[1] gilt für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, bei denen in der EU wohnhafte Verbraucher gegen in der EU niedergelassene Unternehmer und umgekehrt vorgehen können. Jeder Online-Händler oder Online-Dienstleister (auch Rechtsanwälte und Steuerberater) muss auf seiner Homepage auf die Möglichkeit einer Online-Streitbeilegung (OS) hinweisen. Dazu muss er einen Link auf seiner Hompage auf die OS-Plattform[2] setzen (sicherheitshalber "anklickbar") und seine E-Mail-Adresse angeben.

Verträge, die ein Rechtsanwalt oder Steuerberater mit einem Verbraucher und anderen Mandanten über seine Internetseite oder auf einem anderen elektronischen Weg abschließt, sind u. U. Online-Dienstverträge (Fernabsatzgeschäft). Werden Anwaltsverträge mit Verbraucher per Telefon, E-Mail, Brief oder online geschlossen, besteht das Risiko eines Widerrufs.[3]

Wo der Link genau sein muss, ist gesetzlich nicht geregelt. Nicht ausreichend ist wohl, den Link im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu veröffentlichen, wenn diese erst auf der Bestellseite zu finden sind.

 
Praxis-Tipp

Im Impressum verlinken

Am besten erkennbar ist die Verlinkung auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform wohl im Impressum.[4]

Obige Hinweispflicht trifft alle Online-Dienstleister unabhängig davon, ob sie die Teilnahme an einer alternativen Streitbeilegung wollen oder nicht.

Die OS-Plattform wird von der EU-Kommission verwaltet. Sie dient dazu, Streitigkeiten bei Online-Geschäften vollständig abzuwickeln. Auf der OS-Plattform wird ein Beschwerdeformular zur Verfügung gestellt. Dies ist in allen Amtssprachen der EU zugänglich.

Für Verbraucher, die Streitigkeiten mit deutschen Unternehmen beilegen wollen, ist u. a. die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. in Kehl zuständig.

Fehlende oder fehlerhafte Links auf die OS-Plattform sind immer wieder Ziel von Abmahnungen. Besonders Interessenverbände (z. B. IDO-Verband) mahnen mangelhafte Hinweise zur Schlichtungsstelle ab.

[1] Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats v. 21.5.2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten, und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten), ABl. L 165 v. 18.6.2013 S. 63.
[2] http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
[3] BGH, Urteil v. 19.11.2020, IX R ZR 133/19; BGH, Urteil v. 23.11.2017, IX ZR 204/16.

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