Richtiges Honorarmanagement beginnt schon vor der Annahme des Mandats. Der Steuerberater sollte prüfen, ob der künftige Mandant in seine Mandantenstruktur passt (Spezialisierung in der Kanzlei auf z. B. Ärzte heißt im Einzelfall dann erhöhte Einarbeitungszeiten bei z. B. "Mandanten aus der Baubranche"), und ob ausreichend personelle Ressourcen vorhanden sind (Überstunden führen zu Mehraufwand, der vielleicht nicht durch den Ertrag des Mandats gedeckt ist). Aktuell ist der Fachkräftemangel auch bei Steuerberatern sehr hoch! Auch für den Inhaber einer Steuerberatungskanzlei bedeutet jeder Mandant mehr, dass er weniger Zeit für die bestehenden Mandate hat. Damit riskiert der Steuerberater Unzufriedenheit, denn aus ihrer Sicht grundlos weniger gut betreute Mandanten kündigen einfacher und empfehlen den Steuerberater auch nicht mehr an potenziell honorarträchtige Mandanten weiter. Der Verlust eines guten Mandanten kostet also mehr als das entgangene Honorar, da unzufriedene Mandanten über ihre "Enttäuschung" häufiger berichten als zufriedene Kunden über ihre positiven Erfahrungen mit ihrem Steuerberater.

Hilfreich ist auch, zu wissen, warum der Mandant kommt bzw. aus welchen Gründen er wechselt (vielleicht wurde ihm vom vorherigen Steuerberater gekündigt, weil er seine Rechnungen nicht bezahlt hat).

 
Praxis-Tipp

Bonität neuer Mandanten im Vorfeld prüfen

Generell sollte die Bonität des neuen Mandanten möglichst im Vorfeld überprüft werden. Auskünfte können z. B. mittelbar über die eigene Hausbank erfragt werden. Hier können Steuerberater Informationen erhalten, wenn das Auskunftsverlangen konkret begründet ist und der Kunde sein Einverständnis zur Auskunft erteilt hat. Ohne Verletzung des Bankgeheimnisses kann man manchmal von den Bankangestellten auch etwas erfahren, wenn man richtig zuhört (auch ein Schweigen kann vielsagend sein). Aber auch Auskunfteien wie "Bürgel" oder "Creditreform" und "Schufa" leisten ggf. sinnvolle Entscheidungshilfe. Zu beachten ist dabei, dass man regelmäßig Mitglied bei den Auskunfteien sein muss, um deren Dienste in Anspruch nehmen zu können (Beiträge müssen ins Verhältnis zur Häufigkeit der Anfragen gesetzt werden). Ein Anruf beim vorherigen Steuerberater schadet nie. In unklaren Fällen ist der Verzicht auf ein Mandat besser als der Auftrag. Langes Warten auf das Honorar kann den Steuerberater oftmals mehr kosten als der nicht getätigte Umsatz. Im Insolvenzfall des Mandanten muss das Honorar sowieso ganz "abgeschrieben" werden. Gewarnt werden muss der Steuerberater vor der Annahme des Mandats einer überschuldeten GmbH (§ 19 InsO). Hier riskiert er, wegen Beihilfe zur Insolvenzverschleppung vom geschädigten Gläubiger in Regress genommen zu werden.

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