Bei Wettbewerbsverstößen wird der Zivilrechtsweg beschritten, im Untersagungsverfahren der Finanzverwaltung wird dagegen der Finanzrechtsweg eingeschlagen. Deshalb kann gegen eine Untersagungsverfügung Einspruch eingelegt und Klage vor dem Finanzgericht erhoben werden.

Eine Klage, mit der die Frage beantwortet werden soll, ob ein gemeinnütziger Verein unentgeltlich Hilfe in Steuersachen durch unter Anleitung von Rechtsanwälten stehende Studenten leisten darf, ist allerdings unzulässig.[1]

[1] Niedersächsisches FG, Urteil v. 25.7.2019, 6 K 298/18, EFG 2020 S. 222; Nichzulassungsbeschwerde beim BFH unter Az. VII B 96/19 anhängig.

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