• Gewerbeertrag
 
  Gewinn aus Gewerbebetrieb[1]
+ Hinzurechnungen[2]
./. Kürzungen[3]
= Gewerbeertrag (Abrundung auf volle 100 EUR[4])
./. Freibetrag (24.500 EUR, bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, 5.000 EUR bei von der Körperschaftsteuer befreiten Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sonstiger juristischer Personen und nichtrechtsfähiger Vereine, höchstens jedoch i. H. des abgerundeten Gewerbeertrags[5]
= Steuerpflichtiger Gewerbeertrag
× Steuermesszahl (3,5 %[6])
= Steuermessbetrag nach dem Gewerbeertrag
  • Gewerbesteuer: Steuermessbetrag × Hebesatz = Gewerbesteuer.

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