An das
Landgericht Aschaffenburg
- Zivilkammer –
Erthalstr. 5
63743 Aschaffenburg

per beA

Antrag auf Anordnung des dinglichen Arrestes und Arrestpfändung

des Herrn Hubert Maier, Spessartstr. 5, 63743 Aschaffenburg
- Antragsteller –

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwalt ................., Maximilianstr. 5, 63739 Aschaffenburg

gegen

Herrn Norbert Müller, Spessartstr. 9, 63743 Aschaffenburg
– Antragsgegner –

Namens und in Vollmacht des Antragstellers beantrage ich wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, den Erlass des folgenden Arrestbefehls und Arrestpfändungsbeschlusses.

1. Wegen einer Forderung von EUR 11.900 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.7.2023 wird der dingliche Arrest in das Vermögen des Antragsgegners angeordnet.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten für das Arrestverfahren.

3. Die Vollziehung des Arrestes wird seitens des Antragsgegners durch Hinterlegung eines Betrags in Höhe von 12.000 EUR gehemmt.

4. In Vollziehung des Arrestes wird die Forderung des Antragsgegners gegen Herrn Achim Huber, Treibgasse 5, 63739 Aschaffenburg aus Warenlieferung des Antragsgegners an Herrn Huber in Höhe von 5.900 EUR gepfändet. Der Antragsgegner hat sich jeder Verfügung über die Forderung zu enthalten. Herr Huber als Drittschuldner darf an den Antragsgegner nicht mehr leisten.

Begründung:

Der Antragsteller ist Eigentümer der Tankstelle in der Spessartstr. 1 und hat diese dem Antragsgegner zu einem monatlichen Betrag von 2.380 EUR brutto verpachtet. Der Arrestanspruch wird wie folgt dargelegt: Der Antragsgegner als Pächter schuldet dem Antragsteller die Pacht für die Monate Oktober 20229 bis einschließlich Februar 2023 in Höhe von 11.900 EUR.

Glaubhaftmachung:
Pachtvertrag vom 1.8.2020 als Anlage 1 beigefügt
eidesstattliche Versicherung des Antragstellers Anlage 2
Mahnungen des Antragstellers Anlagen 3-5

Vor dem Landgericht Aschaffenburg ist seit dem 2.6.2023 die Klage über die offen stehende Pacht anhängig. Termin wurde bestimmt auf den 30.7.2023.

Glaubhaftmachung: Klageverfahren mit dem Aktenzeichen 8 O 333/23

Der Arrestgrund ergibt sich aus folgenden Tatsachen:

Der Antragsgegner hat am 10.7.2023 gegenüber Tankstellenkunden geäußert, dass sich das Geschäft nicht lohnen würde und er auf Mallorca eine "Kneipe" aufmachen wolle. Gleichzeitig hat er die in der Tankstelle angebotenen Waren zu Sonderpreisen angeboten und einen Räumungsverkauf angekündigt.

Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Herrn Max Moser vom 12.7.2023, Anlage 6

Herr Max Moser hat gesehen, dass Herr Achim Huber am 10.7.2023 bei dem Antragsgegner Ware aus der Tankstelle – Pflegezubehör und Motoröl in sehr großer Menge, – aber auch Einrichtungsgegenstände, die dem Antragsgegner gehören, mit einem Firmen-Lkw (Aufschrift Achim Huber) abgeholt hat gegen Lieferschein. Die Rechnung über 5.900 EUR – so hat es Herr Moser vernommen – sollte an Herrn Huber geschickt werden.

Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Herrn Max Moser

Es besteht der dringende Verdacht, dass der Antragsgegner seine wesentlichen Vermögensgegenstände dem Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen sucht, weil er die Tankstelle schließen will und nach Mallorca möchte und sich wohl durch Verschleudern von Ware und Inventar die erforderlichen Gelder zu beschaffen sucht. Ohne eine Verhängung des Arrestes würde eine künftige Vollstreckung aus dem zugunsten des Antragstellers zu erwartenden Urteil des LG Aschaffenburg vereitelt oder zumindest wesentlich erschwert werden.

Rechtsanwalt

(elektronisch signiert)

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