Entscheidungsstichwort (Thema)

Einkommensteuer 1989 bis 1993

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 21.01.1999; Aktenzeichen IV R 15/98)

 

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen,

II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

Gründe

Zur Begründung verweist der Senat auf die Gründe des Gerichtsbescheides vom 16. April 1996. Diese werden dahingehend ergänzt, daß im Bereich der Land- und Forstwirtschaft üblich ist, daß Eltern nach der Übergabe des Betriebes auf die nachfolgende Generation weiterhin im Betrieb mitarbeiten, und zwar unentgeltlich im Rahmen der gegenseitigen Familienmithilfe. Infolgedessen steht die Vorschrift des § 42 AO der steuerlichen Anerkennung von Arbeitsverhältnissen entgegen, die eine solche übliche Familienmithilfe in die Form von Arbeitsverhältnissen kleidet.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1349489

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