Dem Gründer stehen i. d. R. 2 Möglichkeiten offen, sich für den Krankheitsfall abzusichern: Zum einen als freiwilliges Mitglied in seiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse (§ 9 SGB V) oder mit dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Berücksichtigen sollte man bei der Wahl der Krankenversicherung die Familienplanung/-situation, d. h. ob Kinder mitversichert sind. Sofern ein Ehepartner privat versichert ist und sein Einkommen über einer Versicherungspflichtgrenze liegt, sind die Kinder nicht mehr automatisch beim gesetzlich versicherten Ehepartner mitversichert. Sie müssen dann freiwillig gesetzlich oder privat abgesichert werden (Familienversicherung).

Die Beiträge der privaten Krankenversicherungen sind für Jüngere in vielen Fällen zunächst günstiger als in gesetzlichen Kassen, sie erhöhen sich jedoch mit zunehmendem Alter. Ggf. kann der Gründer Zusatzleistungen absichern, wie Chefarztbehandlung, was die Beiträge erhöht. Wenn die Kassenleistungen nicht ausreichen, können Gründer zusätzlich private Zusatzversicherungen abschließen (z. B. Krankentagegeld, Zahnersatz, alternative Heilmethoden).

Für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse ist die Erhebung eines Mindestbeitrags gesetzlich vorgeschrieben, der auch dann zu entrichten ist, wenn keine Einnahmen erzielt werden.

Seit Januar 2019 ist die bisher separate Regelung für Existenzgründer, Härtefälle sowie die Mindestbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbstständige entfallen. Für alle Selbstständigen, die freiwillig gesetzlich versichert sind, gilt ein einheitliches fiktives Mindesteinkommen i. H. v. 1.061,67 EUR (2020). Bei einem Beitragssatz von 15,7 % fällt ein Mindestbeitrag von 166,68 EUR pro Monat für die Krankenversicherung an.

 
Wichtig

Pflicht zur Krankenversicherung

Seit 1.1.2009 unterliegen auch Personen, die als Selbstständige der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, einer Pflicht zur Krankenversicherung. Sie müssen dann einen Vertrag abschließen, der mindestens die Absicherung ambulanter und stationärer Heilbehandlung vorsieht. Diese Personen können sich auch im sog. Basistarif versichern. Die privaten Kassen müssen einen "Basistarif" anbieten, in den sie – ohne Risikozuschläge – auch "schlechtere Risiken" aufnehmen müssen. Der Leistungsumfang des Basistarifs soll dem der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Dieser Basistarif ähnelt bez. der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und ist auch von der Beitragshöhe begrenzt auf den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. U. U. können Selbstständige, die ein niedriges Einkommen haben, von ermäßigten Beiträgen profitieren. Wer gesund ist, sollte sich auf alle Fälle bei einem Fachmann informieren, denn je nach Alter und gesundheitlichem Zustand sind bessere Absicherungen in der Krankenversicherung möglich, die nicht oder nur wenig mehr kosten. Selbstständige sollten Tarife mit Selbstbeteiligung unbedingt vergleichen, denn diese Tarife sparen i. d. R. Geld. Zudem sollte man auf das Beratungsprotokoll bestehen, wenn man einen Fachmann um seinen Rat fragt und dieses sollte auch dauerhaft aufgehoben werden.

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