Die Bedeutung der Beschaffung für ein Unternehmen ist heute anders als früher. Aufgabe des Einkaufs war es ursprünglich "nur", Preisverhandlungen zu führen, Bestellungen zu tätigen und durchzuführen, Lieferungen und Eingangsrechnungen zu prüfen. Bei Vertragsverhandlungen mit Lieferanten war die Preisfrage vorrangig.

Eine Lieferantenbeziehung sollte aber auf eine längerfristige Zusammenarbeit ausgelegt sein und setzt daher neben der notwendigen wirtschaftlichen und technischen Geschäftsgrundlage einen offenen Informationsaustausch im Hinblick auf den Kern der Zusammenarbeit und einen Zustand des gegenseitigen Vertrauens voraus. Sie muss für beide Vertragspartner einen Nutzen bringen.

Nur wenn der Lieferant gute Ware liefert und auch zuverlässig ist, kann der Gründer als Abnehmer seinerseits seine Kunden zufriedenstellen. Die wesentliche Voraussetzung für eine gut funktionierende "Partnerschaft" ist der nachhaltige gegenseitige wirtschaftliche Vorteil, den jeder aus der engen Zusammenarbeit ziehen kann. Es macht daher keinen Sinn, wenn der Gründer immer wieder Zeit aufwendet, um den "billigsten" Anbieter zu finden. Schließlich möchte der Gründer auch nicht zum "Billiganbieter" gedrängt werden.

 
Praxis-Tipp

Verträge mit Lieferanten schriftlich abschließen

Der Gründer sollte mögliche Lieferanten nicht nur nach dem Preis auswählen oder diese gar zum Unterbieten der Konkurrenz nötigen, sondern Wert darauf legen, dass z. B. bei Produktfehlern Mängelrügen ohne Bürokratie und Rechtsstreitigkeiten erledigt werden. Nur der Lieferant, der sich nicht "ausgenutzt" fühlt, wird im Ernstfall auch einmal einen nicht gerechtfertigten "Mangel" beseitigen oder außergewöhnlich schnell Nachschub liefern etc.

Die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen müssen zur Klarheit schriftlich fixiert werden. Im Übrigen reichen meist die gesetzlichen Regeln, wenn es zu Auseinandersetzungen kommt.

Eine gute Lieferantenbeziehung hat oft Synergieeffekte.

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