BMF, 05.12.1996, IV B 2 - S 2178 - 4/96

Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder in der Sitzung Est VIII/96 zu TOP 25

Mit Urteil vom 25. Juli 1995 Vlll R 25/94 (BStBI II 1996 S. 684) hat der BFH entschieden, daß eine wertgeminderte wesentliche Beteiligung, die in das Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft eingelegt wird, nicht mit dem niedrigeren Teilwert, sondern mit den höheren ursprünglichen Anschaffungskosten anzusetzen ist. Die Grundsätze dieser Entscheidung sind im Hinblick auf das Revisionsverfahren Az.: Vlll R 69/95 über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. AufR 140 Abs. 6 Satz 11 EStR 1993 wird hingewiesen.

 

Normenkette

EStG § 6

 

Fundstellen

BStBl I, 1996, 1500

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