"Honorarrechnungen müssen aber doch unterschrieben sein!" kommt nun gleich der Einwand. Schon, doch man kann mit dem Mandanten vereinbaren, auf die Unterschrift zu verzichten. Das kann auch durch konkludentes Handeln geschehen. Wenn also der Mandant die nicht unterschriebene elektronische Rechnung bezahlt, ist alles bestens. Zahlt er wegen der fehlenden Unterschrift nicht, dann wird eine unterschriebene Papierrechnung einfach nachgeschickt. Ein sehr geringes Risiko also.

Ganz unproblematisch ist es für den Steuerberater, seine Lieferanten um ZUGFeRD-Rechnungen zu bitten. Kann der Steuerberater die beiden ersten Punkte abhaken, dann kann er auf der Basis der dabei gesammelten eigenen Erfahrungen auch seinen Mandanten empfehlen, entsprechend aktiv zu werden.

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