Alle Fördermaßnahmen werden unter der einen grundsätzlichen Voraussetzung gewährt, dass der Antragsteller tatsächlich von der Corona-Krise betroffen ist. Wie "direkt" ist in vielen Fällen nicht ganz klar. Als Beispiel hier die Versicherung, die der Antragsteller auf "Soforthilfe" im Saarland unterschreiben muss:

"Ich versichere, dass es sich bei der existenzbedrohenden Wirtschaftslage bzw. dem Liquiditätsengpass um eine Folge der Corona-Krise 2020 handelt. Mir ist bekannt, dass Anträge, die sich auf Liquiditätsengpässe beziehen, die vor dem 11. März 2020 entstanden sind, nicht unterstützungsfähig sind."

Im Falle der Soforthilfe muss ja eine Versicherung an Eides statt abgegeben werden. Der Mandant muss selbst unterschreiben. Bei anderen Anträgen wie KUG, Stundung, Herabsetzung etc. haben Sie meist die Vollmacht zu unterzeichnen. Das Thema "Dritthaftung" liegt aus meiner Sicht hier klar auf der Hand. Überlegen Sie einfach gut, worunter Sie Ihre persönliche Unterschrift in der nächsten Zeit setzen!

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