Leitsatz (amtlich)

Ist bei zusammenveranlagten Eheleuten anzunehmen, daß sie sich durch eine gemeinsame Einkommensteuererklärung gegenseitig zum Empfang des Einkommensteuerbescheides bevollmächtigt haben, so erstreckt sich die Vollmacht auch auf den Empfang eines an beide Ehegatten gerichteten Berichtigungsbescheides (Anschluß an BFH-Urteil vom 5. November 1981 IV R 179/79, BFHE 134, 395, BStBl II 1982, 208).

 

Normenkette

AO 1977 § 155 Abs. 2, § 122 Abs. 1 S. 1

 

Verfahrensgang

FG Düsseldorf

 

Fundstellen

Haufe-Index 74831

BStBl II 1984, 48

BFHE 1984, 224

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