Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindergeld als Familienleistung i.S. der EWGV 1408/71; Vereinbarung nach Art. 17 EWGV 1408/71 umfasst Kindergeldanspruch

 

Leitsatz (amtlich)

1. Das nach den Vorschriften des EStG als Steuervergütung gezahlte deutsche Kindergeld fällt in den sachlichen Geltungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern; es ist eine Familienleistung i.S. des Art. 4 Abs. 1 Buchst. h dieser Verordnung.

2. Wird zwischen den zuständigen griechischen und deutschen Behörden bzw. Stellen gemäß Art. 17 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 vereinbart, dass ein griechischer Staatsangehöriger, der in Deutschland als Lehrer im Angestelltenverhältnis tätig ist, von der Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit befreit ist und weiterhin den griechischen Rechtsvorschriften unterliegt, so hat diese Vereinbarung zur Folge, dass ein grundsätzlich nach den Vorschriften des EStG bestehender Anspruch auf Kindergeld ausgeschlossen ist.

 

Normenkette

EStG § 31; EWGV 1408/71 Art. 4 Abs. 1 Buchst. h, Art. 13 Abs. 1, 2 Buchst. a, Art. 17

 

Verfahrensgang

FG Düsseldorf (Entscheidung vom 17.08.2000; Aktenzeichen 10 K 3879/98 Kg; EFG 2000, 1339)

 

Fundstellen

Haufe-Index 846928

BFH/NV 2002, 1660

BStBl II 2002, 869

BFHE 200, 205

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