Entscheidungsstichwort (Thema)

Kosten für Einbau eines Fahrstuhls im Wohnhaus eines Behinderten keine außergewöhnlichen Belastungen

 

Leitsatz (NV)

1. Mehraufwendungen wegen der behindertengerechten Gestaltung eines für den eigenen Wohnbedarf errichteten Hauses können nur dann außergewöhnliche Belastungen sein, wenn sich solche Aufwendungen ausnahmsweise anhand eindeutiger und objektiver, von ungewissen zukünftigen Ereignissen unabhängiger Kriterien von den Aufwendungen unterscheiden lassen, durch die der Steuerpflichtige seinen Wohnbedürfnissen Rechnung trägt, und wenn ausgeschlossen ist, daß die durch diese Aufwendungen geschaffenen Einrichtungen jemals wertbildende Faktoren für das Haus darstellen können; wenn also eindeutig "verlorener Aufwand" vorliegt.

2. Die Ausstattung eines Einfamilienhauses mit einem Fahrstuhl führt daher grundsätzlich nicht zu außergewöhnlichen Belastungen.

 

Normenkette

EStG § 33

 

Fundstellen

Haufe-Index 422083

BFH/NV 1997, 559

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