Leitsatz (amtlich)

Der IV. Senat des BFH legt dem Großen Senat des BFH folgende Frage zur Entscheidung vor (§ 11 Abs. 3 und 4 FGO): Bleiben die wegen Nichtbezahlung eines rückständigen Steuerbetrages verwirkten Säumniszuschläge (§ 1 Abs. 1 StSäumG 1961) in unveränderter Höhe bestehen, wenn später die ursprüngliche, für die Bemessung der Säumniszuschläge maßgebliche Steuerschuld herabgesetzt wird oder entfällt?

 

Normenkette

StSäumG 1961 §§ 1, 6

 

Fundstellen

Haufe-Index 71107

BStBl II 1975, 622

BFHE 1975, 422

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