Entscheidungsstichwort (Thema)

Einzelbewertung von Wirtschaftsgütern; Saldierungsverbot

 

Leitsatz (NV)

Der Rechtsfrage, ob bei der Bewertung von sog. Sprungrückstellungen noch nicht verwirklichte Rückgriffsansprüche ausschließlich nach den hierfür bestehenden Bilanzierungsregeln zu aktivieren sind oder ob sie - ohne Verstoß gegen den Grundsatz der Einzelbewertung oder ggf. in Ausnahme hiervon - saldiert werden dürfen, kommt grundsätzliche Bedeutung zu.

 

Normenkette

EStG § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 S. 1; HGB § 246 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

 

Gründe

Der Rechtsfrage, ob bei der Bewertung sog. Sprungrückstellungen noch nicht verwirklichte Rückgriffsansprüche gegen die Zulieferer ausschließlich nach den hierfür bestehenden Bilanzierungsregeln zu aktivieren sind oder ob sie - ohne Verstoß gegen den Grundsatz der Einzelbewertung oder ggf. in Ausnahme hiervon - saldiert werden dürfen, kommt grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625). Die für den Streitfall maßgebende Rechtsfrage wird in der Rechtsprechung (vgl. Urteile des Reichsfinanzhofs vom 13. Juli 1933 VI A 1413/32, RStBl 1933, 1085; BFH-Urteil vom 1. Februar 1966 I 90/63, BFHE 85, 108, BStBl III 1966, 251) und im Schrifttum (vgl. Schmidt, Einkommensteuergesetz, 10. Aufl., § 5 Anm. 14, 14a, 57 Gewährleistungen, § 6 Anm. 10b; Jacobs in Deutsches Steuerrecht 1988, 238; Liedmeier in Der Betrieb - DB - 1989 2133 sowie generell zustimmend Groh, Betriebs-Berater 1988, 27, 29; Kupsch in DB 1989, 53, 59 und Herzig in DB 1990, 1341, 1353) kontrovers behandelt. Einer Prüfung der geltend gemachten weiteren Zulassungsgründe bedarf es ebensowenig wie einer zusätzlichen Begründung (vgl. Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs).

 

Fundstellen

Haufe-Index 418414

BFH/NV 1993, 11

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Basic. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge