Entscheidungsstichwort (Thema)

Abrechnungsbescheid als vollziehbarer Verwaltungsakt

 

Leitsatz (NV)

Wird in einem Abrechnungsbescheid ein durch Aufrechnung des Finanzamts betragsmäßig geminderter Erstattungsanspruch des Steuerpflichtigen festgestellt, so kann die vom FA erklärte Aufrechnung in ihrer Wirkung durch Aussetzung der Vollziehung des Abrechnungsbescheides einstweilen rückgängig gemacht werden.

 

Normenkette

FGO § 69; AO 1977 §§ 118, 168, 218 Abs. 1-2, §§ 226, 361

 

Fundstellen

Haufe-Index 415602

BFH/NV 1988, 617

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