Entscheidungsstichwort (Thema)

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

 

Leitsatz (NV)

Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache ist nicht in der für die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde gebotenen Weise dargelegt, wenn zwar eine abstrakte Rechtsfrage benannt, die über den Streitfall hinausgehende Bedeutung der an dem vorliegenden Sachverhalt orientierten Rechtsfrage aber nicht angesprochen worden ist.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 S. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 419817

BFH/NV 1994, 812

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