Leitsatz (amtlich)

Der VIII. Senat legt gemäß § 11 Abs. 4 FGO dem Großen Senat des Bundesfinanzhofs folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vor: Ist der Erwerber eines objektiv technisch oder wirtschaftlich noch nicht verbrauchten Gebäudes, das er kurz nach dem Erwerb abreißt, berechtigt, eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG vorzunehmen und die Abbruchkosten als sofort abzugsfähige Werbungskosten (Betriebsausgaben) abzusetzen?

 

Normenkette

EStG § 7 Abs. 1 S. 4

 

Fundstellen

Haufe-Index 72043

BStBl II 1977, 287

BFHE 1977, 205

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