Überblick

Im nachfolgenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen Angehörige der steuerberatenden Berufe Rechtsberatungsdienstleistungen zum Erbrecht über ihre Befugnisse nach dem StBerG hinaus erteilen dürfen. Nach § 5 RDG ist eine Rechtsberatung zulässig, wenn sie als Nebenleistung zur Hauptleistung erbracht wird und zum Berufs- und Tätigkeitsbild gehört.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Zur Rechtsberatung durch Steuerberater/innen hat der BGH Stellung genommen in den Urteilen v. 10.12.2009 und v. 14.1.2016 (BGH, Urteil v. 10.12.2009, IX ZR 238/07, BFH/NV 2010 S. 592 und BGH, Urteil v. 14.1.2016,  I ZR 107/14, DStR 2016 S. 17).

Gesetzliche Grundlagen enthält das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistung v. 12.12.2007, BGBl 2007 I S. 2840 und dort insbesondere § 5 RDG.

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