Die vorliegende Feststellung des Bedarfswert ist in den folgenden Fällen auszufüllen:

  • für ein Grundstück,
  • für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft,
  • in den Fällen des § 13a Abs. 4 ErbStG, d. h. die Feststellung der Ausgangslohnsumme, die Anzahl der Beschäftigten,
  • in den Fällen des § 13b Abs. 10 ErbStG, d. h. die Feststellung der gemeinen Werte der Finanzmittel, der jungen Finanzmittel, der Vermögensgegenstände des Verwaltungsvermögens, der Schulden und des jungen Verwaltungsvermögens.

Die Abgabe der Feststellungserklärung hat sich durch das Jahressteuergesetz 2022 geändert. Demnach hat der Erklärungspflichtige die Erklärung elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.

Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung auf eine elektronische Übermittlung verzichten. In diesem Fall ist die Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und vom Erklärungspflichtigen eigenhändig zu unterschreiben.

Die Änderung findet Anwendung ab dem 1.1.2023.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Basic. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge