Überblick

Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Erklärung zur Anlage Substanzwert zur Feststellungserklärung. Der Beitrag folgt der Gliederung des amtlichen Vordrucks. Das Formular ist für Bewertungsstichtage ab dem 1.7.2016 anzuwenden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG darf bei der Bewertung eines Unternehmens der Substanzwert nicht unterschritten werden. Bei dessen Ermittlung sind alle Wirtschaftsgüter einzubeziehen, die zum Betriebsvermögen (§§ 95 bis 97 BewG) gehören. Zu beachten sind die Erbschaftsteuer- Richtlinien 2019 und die Erbschaftsteuer-Hinweise 2019.

Insbesondere sind dies R B 11.3 ErbStR 2019 und R B 11.4 ErbStR 2019 sowie R B 95 ErbStR 2019 und R B 97 ErbStR 2019 sowie H B 95 ErbStH 2019 und H B 97 ErbStH 2019.

Weiterhin zu beachten sind die Gleichlautenden Ländererlasse v. 20.3.2023. Diese sind ergangen aufgrund der Änderungen des Bewertungsgesetzes durch das Jahressteuergesetz 2022.

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