Überblick

Ab dem 1.1.2009 ist die Bewertung für Betriebsvermögen völlig neu geregelt worden. Das neue Bewertungsrecht sieht vor, dass betriebliches Vermögen (wie auch alle anderen Vermögensarten) mit dem gemeinen Wert anzusetzen ist.

Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Betriebsvermögen zur Feststellungserklärung auf den Bewertungsstichtag der für Bedarfsbewertungen vor dem 7.6.2013 zu verwenden ist. Für Bewertungen ab dem 7.6.2013 wurde der Vordruck durch 3 Anlagen ersetzt: Anlage Betriebsvermögen für Einzelunternehmen, Anlage Betriebsvermögen für Anteile an Kapitalgesellschaften und Anlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Personengesellschaften jeweils zur Feststellungserklärung.

Der Beitrag folgt der Gliederung des amtlichen Vordrucks.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Rechtsgrundlage ist das Bewertungsgesetz v. 1.2.1991, zuletzt geändert durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008, das Jahressteuergesetz 2010 v. 8.12.2010, das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. 1.11.2011, das Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz v. 7.12.2011 und das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung v. 12.4.2012.

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Schenkungsteuer sind das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz v. 27.2.1997, zuletzt geändert durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008, das Wachstumsbeschleunigungsgesetz v. 22.12.2009, das Jahressteuergesetz 2010 v. 8.12.2010, das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. 1.11.2011 und das Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz v. 7.12.2011.

Weiterhin zu beachten sind die Erbschaftsteuerrichtlinien 2011 v. 19.12.2011 und die Hinweise zu den Erbschaftsteuerrichtlinien.[1]

[1] Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19.12.2011.

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