Abfindungen, die Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Betrieb von dem Arbeitgeber erhalten, sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG; vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 4 LStDV. Es kann sich um Einkünfte als Ersatz für den Verlust des Arbeitsplatzes handeln oder um eine Karenzentschädigung für die Nichtausübung einer Tätigkeit nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zur Einhaltung eines Wettbewerbsverbots.

Die Zuordnung des Besteuerungsrechts hängt davon ab, ob die Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, als nachträgliche Entlohnung oder als Karenzentschädigung gezahlt wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Basic. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge