Tz. 96

Stand: EL 129 – ET: 11/2022

Im Rahmen von zolltariflichen Einreihungen kommt es regelmäßig zu Fehlern. Insbesondere im Hinblick auf komplexe wissenschaftliche Geräte oder ganze Anlagen kann sich das Risiko einer fehlerhaften zolltariflichen Einreihung erhöhen. Sofern der Zollprüfer die vom (gemeinnützigen) Verein vorgenommene Einreihung für fehlerhaft hält und die vom Prüfer vertretene Einreihung zu einer abweichenden Entstehung von Einfuhrabgaben führt, kommt es zu entsprechenden Zollprüfungsfeststellungen. Hierbei handelt es sich allerdings um eine allgemeine Problematik, da Einreihungsfehler insbesondere bei einer großen Anzahl eingeführter und unterschiedlicher Waren nicht gänzlich vermieden werden können.

 

Tz. 97

Stand: EL 129 – ET: 11/2022

Es besteht aber auch hier stets das Risiko, dass die Zollprüfung annimmt, die Einreihung erfolge insgesamt nicht ordnungsgemäß, woraufhin von einer fehlerhaften Organisation oder mangelnden Sachkompetenz der mit der tariflichen Einreihung betrauten Mitarbeiter des (gemeinnützigen) Vereins ausgegangen werden könnte. Schlimmstenfalls kann ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrechtsvorwurf hieran geknüpft werden.

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