Tz. 76

Stand: EL 129 – ET: 11/2022

Art. 42 ZollbefreiungsVO sieht eine Befreiung von den Einfuhrabgaben im Hinblick auf im Anhang I der ZollbefreiungsVO aufgeführte Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters vor, ohne dass es für deren Befreiung auf ihren Empfänger oder ihren Verwendungszweck ankommt. Aufgeführt werden etwa Mikrofilme von Büchern, Bilderalben, Bilderbüchern, Zeitungen und Zeitschriften sowie Dokumente und Berichte nicht kommerziellen Charakters, gleichfalls kartografische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Wandkarten, Globen sowie Karten für wissenschaftliche Bereiche wie Geologie, Zoologie, Botanik usw.

 

Tz. 77

Stand: EL 129 – ET: 11/2022

Eine weitere Gruppe der in Anhang I genannten Gegenstände sind Instrumente, Apparate, Geräte und Modelle, wenn diese zu Vorführungszwecken (z. B. beim Unterricht oder auf Ausstellungen) und nicht zu anderer Verwendung geeignet sind.

 

Tz. 78

Stand: EL 129 – ET: 11/2022

Die Zollbefreiung erfolgt unabhängig von ihrem tatsächlichen Verwendungszweck und wird jedem gewährt.

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