Tz. 4

Stand: EL 129 – ET: 11/2022

Zollrecht stellt – anders als das (nationale) Steuerrecht – überwiegend europäisches Recht dar, das im Wesentlichen auf Verordnungen beruht, die im Gebiet der EU einheitlich Anwendung finden. Das resultiert aus dem Umstand, dass es sich bei der EU (der Unionszollkodex spricht von der "Union") um eine Zollunion handelt, die zwar an ihren Außengrenzen Zölle erhebt, auf Entsprechendes aber innerhalb der EU (Binnenmarkt) verzichtet. Entsprechend muss das Zollrecht für die Länder der Zollunion vereinheitlicht sein, was zur Folge hat, dass die Regelungen des Unionszollkodex im Gebiet der EU gleichlautend gelten.

 

Tz. 5

Stand: EL 129 – ET: 11/2022

Die maßgeblichen gesetzlichen Regelwerke sind zum einen der sog. Unionszollkodex (UZK) mit seinen 288 Artikeln und zum anderen die sog. Delegierte Verordnung (UZK-DelVO oder DA für die englische Begrifflichkeit delegated act) mit ihren 256 Artikeln und ihren umfangreichen Anhängen sowie die UZK-Durchführungsverordnung (UZK-DVO oder IA für die englische Begrifflichkeit implementing act) mit ihren 349 Artikeln und umfänglichen Anhängen. Gleichfalls von Relevanz ist zudem die Zollbefreiungstatbestände normierende Zollbefreiungsverordnung (Zollbefreiungs-VO) und die Einzelfragen zur Auslegung und Anwendung von Bestimmungen der UZK-ÜDelVO.

 

Tz. 6

Stand: EL 129 – ET: 11/2022

Daneben existieren auf nationaler Ebene mit dem Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) und der Zollverordnung (ZollV) vorrangig sich auf die Regelung des Zollverfahrens beschränkende Gesetze. In Ergänzung hierzu findet das in der Abgabenordnung (AO) geregelte (nationale) Verfahrensrecht vereinzelt unmittelbar auch im Bereich des Zollrechts Anwendung. Das Verhältnis zwischen dem im UZK und der UZK-DelVO sowie der UZK-DVO geregelten (europäischen) Verfahrensrecht und der (nationalen) Abgabenordnung ist nicht immer ganz klar. Die Zollverwaltung hat hierzu eine sog. Dienstvorschrift (AO-DV Zoll) erlassen, in der zu jeder einzelnen Regelung der Abgabenordnung eine Aussage zur Frage getroffen wird, ob diese im Zollrecht Anwendung findet oder nicht.

 

Hinweis

Im Zollrecht ist ein kostenloser Bezug dieser Dienstvorschriften und weiteren zollinternen Verlautbarungen anders als im Steuerrecht – die BMF-Schreiben – nicht möglich. Vielmehr können diese Verlautbarungen nur kostenpflichtig – z. B. über einen Zugang beim Anbieter juris, hier über das sog. VSF-Portal unter www.vfs-portal.de – bezogen werden. Leider ist die Recherche über das Portal recht unbequem und kompliziert, weshalb es sich für zollrechtliche Laien nur bedingt eignet.

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