Stand: EL 131 – ET: 04/2023

In Deutschland wird der Zivilschutz unter der Leitung des Bundesministeriums des Inneren durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe organisiert. Daneben erfolgt die Durchführung der technischen Unterstützung in Notlagen durch das Technische Hilfswerk (THW).

Auch das THW gehört als rechtsfähige Bundesanstalt zum Bundesministerium des Innern. Jedoch sind nur 2 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hauptberuflich für das THW tätig. Der Hauptteil von ca. 80 000 Menschen engagiert sich ehrenamtlich in bundesweit 668 Ortsverbänden beim THW.

Diese ehrenamtlichen Kräfte sind unter dem THW-Bundesvereinigung e. V. sowie 13 Landesverbänden organisiert.

Satzungszweck des THW-Bundesvereinigung e. V. und seiner Untergliederungen ist regelmäßig die Förderung des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie die Jugendpflege.

Da sowohl die Förderung des Zivil- und Katastrophenschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 12 AO, Anhang 1b) als auch die Jugendpflege (§ 52 Abs. Nr. 4 AO, Anhang 1b) anerkannte steuerbegünstigte gemeinnützige Zwecke sind, ist der THW-Bundesverband e. V. nebst seinen Untergliederungen als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung anerkannt.

Daneben gibt es noch die entsprechend aufgebaute THW-Jugendorganisation "THW-Jugend e. V." welche Jugendliche an die Aufgaben des Technischen Hilfswerks heranführen möchte, um ihnen das erforderliche Verständnis für die technisch-humanitäre Hilfe zu vermitteln und Nachwuchskräfte für das THW zu gewinnen. Die THW-Jugend-Verbände werden wegen der Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 1 Nr. 4 AO, Anhang 1b) als steuerbegünstigte Einrichtungen anerkannt.

Steuerbegünstigt anerkannte THW-Helfervereine sowie steuerbegünstigte THW-Jugend-Vereine können über erhaltene Spenden und Mitgliedsbeiträge entsprechende Zuwendungsbestätigungen erteilen.

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