Tz. 30

Stand: EL 117 – ET: 06/2020

Entsprechende Ausführungen s. "Mildtätige Zwecke" und s. AEAO zu § 53 AO, Anhang 2.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?


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