
Tz. 72
Stand: EL 103 – ET: 06/2017
Methoden zur Aufteilung von Vorsteuerbeträgen beim Verein (§ 15 UStG) |
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Folge: Vorsteuerbeträge sind abziehbar. | ||||
Die Abzugsfähigkeit ist aber unter dem Gesichtspunkt der steuerpflichtigen zu den steuerfreien Ausgangsumsätzen, die Verbände/Vereine tätigen, zu prüfen. | ||||
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