Tz. 7

Stand: EL 106 – ET: 02/2018

Die langfristige (auf Dauer angelegte) Vermietung oder Verpachtung ohne größere Serviceleistungen ordnet die Finanzverwaltung dem ertragsteuerfreien Bereich der Vermögensverwaltung zu. Dies gilt selbst dann noch, wenn geringfügige zusätzliche Leistungen erbracht werden, wie z. B. Abhängigkeit des Pachtzinses vom wirtschaftlichen Erfolg des Pächters (Buchna/Leichinger/Seeger/Brox, 2015, 285). Als schädliche Nebenleistung werden vielfach z. B. Hausmeisterserviceleistungen, Managementservice, Garderobenleistungen u. a. angesehen. Den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind deshalb zuzuordnen:

  • auf Dauer vermietete Wohnräume,
  • Verpachtung einer Vereinsgaststätte von Anbeginn an.

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