Tz. 66

Stand: EL 133 – ET: 08/2023

Bei steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften (Verbänden/Vereinen) kann umsatzsteuerlich eine Erwerbsteuer entstehen. Voraussetzung für diesen steuerbaren Tatbestand ist, dass der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt erfolgt (s. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG, Anhang 5). Im § 1a UStG (Anhang 5) werden vom Gesetzgeber folgende weiteren Bedingungen gefordert:

  • ein Gegenstand gelangt bei einer Lieferung an den Abnehmer (Erwerber) aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in die in § 1 Abs. 3 UStG (Anhang 5) bezeichneten Gebiete, auch wenn der Lieferer den Gegenstand in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt hat;
  • der Erwerber ein Unternehmer ist, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt, oder eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand für ihr Unternehmen erwirbt;
  • die Lieferung an den Erwerber wird durch einen Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt und ist nach dem Recht des Mitgliedstaates, der für die Besteuerung des Lieferers zuständig ist, nicht auf Grund einer Sonderregelung für Kleinunternehmer i. S. v. § 19 UStG (Anhang 5) steuerfrei;
  • der Erwerber fällt nicht unter die gesetzliche Vorschrift des § 1a Abs. 3 UStG (Anhang 5).

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