Tz. 253

Stand: EL 133 – ET: 08/2023

Verbände/Vereine, die steuerpflichtige Lieferungen und sonstige Leistungen ausführen, sind berechtigt und verpflichtet, Rechnungen auszustellen, in denen die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist (s. § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG, Anhang 5). Eine Verpflichtung (d. h. nicht nur eine Berechtigung) zur Ausstellung einer Rechnung mit allen notwendigen Angaben nach § 14 Abs. 4, § 14a UStG (Anhang 5) besteht grundsätzlich auch dann, wenn steuerfreie Umsätze gegenüber einem anderen Unternehmer oder gegenüber einer juristischen Person, die nicht Unternehmer ist, ausgeführt werden; eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung besteht aber nicht, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8–28 UStG (Anhang 5) steuerfrei ist.

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