Tz. 2

Stand: EL 132 – ET: 06/2023

Der Begriff der Tax Compliance meint eigentlich eine Selbstverständlichkeit, nämlich die Gewährleistung der Einhaltung steuerrechtlicher Normen. Die Begrifflichkeit selbst stammt aus dem angelsächsischen Rechts- und Kulturkreis. Dieser ist von dem Gedanken geprägt, die dem Staat zur Verfügung stehenden Mittel und Ressourcen dadurch zu schonen, dass der Steuerpflichtige nachweisbar zu gewährleisten hat, gesetzlichen Regelungen Folge zu leisten. Die Frage an einen deutschen Steuerpflichtigen, was genau dafür getan wird, die Einhaltung der Steuerrechtsnormen zu gewährleisten, wird dagegen regelmäßig nicht beantwortet werden können. Kommt es zu Verfehlungen, die etwa im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung festgestellt werden, muss der Steuerpflichtige im Zweifel nachweisen, was er getan hat, um grundsätzlich solche Verstöße zu vermeiden. Anderenfalls besteht das Risiko, dass der Betriebsprüfer ihm unterstellt, er habe riskiert, dass das Einhalten der Steuernormen mehr oder weniger dem Zufall überlassen wurde. Im Zweifel wird der Steuerstrafrechtler hieraus den Vorwurf einer mangelnden organisatorischen Struktur ableiten, den er zumindest als Ordnungswidrigkeit (sog. Organisationsverschulden) beurteilen wird.

 

Tz. 3

Stand: EL 132 – ET: 06/2023

Der Begriff der Compliance stammt eigentlich aus der Medizin und bezeichnet hier die Überprüfung durch den Arzt, ob der Patient die ihm verschriebenen medizinischen und therapeutischen Maßnahmen verfolgt. Kann der Arzt das bejahen, gilt der Patient als "complied". Diesen Gedanken hat sich zunächst das Gesellschaftsrecht (hier konkret das Aktienrecht) zunutze gemacht und dem Vorstand einer Aktiengesellschaft auferlegt, Organisationsmechanismen einzuführen, die gewährleisten, dass sämtliche Rechtsnormen befolgt werden. Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft wurde verpflichtet, zu prüfen, ob der Vorstand seinen diesbezüglichen Pflichten nachgekommen ist. Im sog. Deutschen Corporate Governance Kodex wurde der Begriff der Compliance in Bezug auf börsennotierte Unternehmen wie folgt beschrieben "Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance)".

 

Tz. 4

Stand: EL 132 – ET: 06/2023

Mittlerweile wird der Begriff der Compliance über die Grenzen des Medizin- und des Aktienrechts hinaus in allen Rechtsbereichen angewandt und bezeichnet allgemein das regelgerechte Verhalten durch Steuerpflichtige sowie das Ergreifen geeigneter Maßnahmen und das Schaffen erforderlicher Vorkehrungen. Die Tax Compliance meint also die Einhaltung sämtlicher Steuernormen sowie der bilanziellen und sonstigen Normen mit steuerlichem Bezug und steuerlicher Relevanz. Der Begriff der Norm ist weit zu verstehen und erfasst z. B. auch vereinsinterne Regelungen mit Steuerbezug (z. B. Vorgaben, wie Zuwendungsbestätigungen auszustellen sind oder wie mit Spendengeldern zu verfahren ist).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge