Tz. 12

Stand: EL 114 – ET: 12/2019

Segelflug- und Motorflugsportvereine sowie Vereine, die den Fallschirmsport (Fallschirmspringen) betreiben, erfüllen die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit und sind wegen der "Förderung des Sports" als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft anzuerkennen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge