Tz. 11

Stand: EL 114 – ET: 12/2019

Vereine, die diese Sportart betreiben, sind steuerbegünstigt, weil sie gemeinnützige Zwecke (hier: "Förderung des Sports" i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b) verfolgen (s. OFD Hannover vom 01.04.1988, DB 1988, 1062), s. "Drachenfliegerclubs/-vereine".

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?


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