Tz. 9
Stand: EL 114 – ET: 12/2019
Pool- und Carambolage-Billard sind als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienend anzuerkennen, wenn die genannten Arten des Billardspiels sportmäßig betrieben werden. Die Pflege der Geselligkeit darf aber nicht im Vordergrund stehen. S. "Billard".
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen