Tz. 29

Stand: EL 114 – ET: 12/2019

Auch Rudersport (s. RFH vom 20.12.1938, RStBl 1939, 688) und Segelflugsport sind als Sport anzuerkennen.

Radsport kann ebenfalls als steuerbegünstigt (gemeinnützig) anerkannt werden, wenn er nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

Schach gilt als Sport, s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Fiktion), Anhang 1b.

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