Tz. 95

Stand: EL 134 – ET: 11/2023

An Stelle von Einzelzuwendungsbestätigungen können auch Sammelbestätigungen für Geldzuwendungen/-spenden (Mitgliedsbeiträgen, Geldzuwendungen/-spenden) ausgestellt werden. In der Sammelbestätigung werden mehrere Zuwendungen/Spenden einer Person in einem Kalenderjahr in einer Zuwendungs-/Spendenbestätigung zusammengefasst. Das bietet sich insbesondere bei einer Vielzahl von Zuwendungen einer Person in einem Kalenderjahr, wie z. B. bei monatlichen Beiträgen, Spenden usw., an.

 

Tz. 96

Stand: EL 134 – ET: 11/2023

Bei dem Einsatz von Sammelbestätigungen über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge sind folgende formelle Änderungen zu den gewöhnlichen Einzelzuwendungsbestätigungen vorzunehmen (BMF vom 07.11.2013, BStBl I 2013, 1333, ergänzt durch BMF vom 26.03.2014, BStBl I 2014, 791):

  • An Stelle des Wortes "Bestätigung" ist das Wort "Sammelbestätigung" zu verwenden.
  • An Stelle des "Betrags der Zuwendung" und "Tag der Zuwendung/Spende" ist der "Gesamtbetrag der Zuwendung" und der "Zeitraum der Sammelbestätigung" auszuweisen. So kann eine Sammelzuwendungsbestätigung auch nur für einen Teil des Kalenderjahrs ausgestellt werden.
  • Nach der Bestätigung, dass für welchen steuerbegünstigten Zweck die Zuwendungen/Spenden verwendet werden, ist folgende Bestätigung zu ergänzen: "Es wird bestätigt, dass über die in der Gesamtsumme enthaltenen Zuwendungen/Spenden keine weiteren Bestätigungen, weder formelle Zuwendungs-/Spendenbestätigungen noch Beitragsquittungen o. Ä., ausgestellt wurden oder werden."
  • Auf der Rückseite der Zuwendungs-/Spendenbestätigung oder in der dazugehörigen Anlage ist jede einzelne Zuwendung/Spende mit Datum, Betrag und Art (Mitgliedsbeitrag, Geldzuwendung/-spende) aufzulisten. Diese Auflistung muss ebenfalls eine Gesamtsumme enthalten und als "Anlage zur Zuwendungs-/Spendenbestätigung vom ..." gekennzeichnet sein.
  • Zu jeder einzelnen in der Sammelbestätigung enthaltenen Geldzuwendung/-spende ist anzugeben, ob es sich hierbei um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen handelt oder nicht. Handelt es sich sowohl um direkte Geldzuwendungen/-spenden wie auch um Geldzuwendungen/-spenden im Wege des Verzichts auf Erstattung von Aufwendungen, sind die entsprechenden Angaben dazu entweder auf der Rückseite der Zuwendungs-/Spendenbestätigung oder in der Anlage zu machen.
  • Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungs-/Spendenempfängers. Die Unterschrift muss grundsätzlich von einer berechtigten Person geleistet werden.

Sammelbestätigungen über Sachzuwendungen sind nicht möglich.

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