Tz. 119

Stand: EL 135 – ET: 02/2024

 
Meldetatbestand Abgabegrund Meldefrist
Jahresmeldung für versicherungspflichtig bzw. geringfügig entlohnte Beschäftigte (betrifft die Meldung der Beschäftigungszeit und des Arbeitsentgelts im vergangenen Kalenderjahr.) 50 Mit der ersten nach dem 31.12. folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 15.02. des Folgejahres
UV-Jahresmeldung 92 Bis zum 16.02.

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