Tz. 119
Stand: EL 135 – ET: 02/2024
Meldetatbestand | Abgabegrund | Meldefrist |
---|---|---|
Jahresmeldung für versicherungspflichtig bzw. geringfügig entlohnte Beschäftigte (betrifft die Meldung der Beschäftigungszeit und des Arbeitsentgelts im vergangenen Kalenderjahr.) | 50 | Mit der ersten nach dem 31.12. folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 15.02. des Folgejahres |
UV-Jahresmeldung | 92 | Bis zum 16.02. |
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