
Tz. 124
Stand: EL 115 – ET: 03/2020
Meldetatbestand | Abgabegrund | Meldefrist |
---|---|---|
Jahresmeldung für versicherungspflichtig bzw. geringfügig entlohnte Beschäftigte (betrifft die Meldung der Beschäftigungszeit und des Arbeitsentgelts im vergangenen Kalenderjahr.) | 50 | Mit der ersten nach dem 31.12. folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 15.02. (ab dem Kalenderjahr 2013) des Folgejahres |
UV-Jahresmeldung | 92 | Bis zum 16.02. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Reuber, Die Besteuerung der Vereine 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen