Tz. 118
Stand: EL 125 – ET: 02/2022
Meldetatbestand | Abgabegrund | Meldefrist |
---|---|---|
Beginn und Ende einer Beschäftigung (betrifft befristete Beschäftigungen, bei denen das Ende der Beschäftigung von vornherein feststeht) | 40 | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach ihrem Beginn |
Abmeldung wegen Todes | 49 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Reuber, Die Besteuerung der Vereine 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen