Tz. 1

Stand: EL 127 – ET: 06/2022

Ein Skiclub dient steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken, wenn er der Förderung des Breitensports (Skisports) dient (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen sind nicht als Zuwendungen/Spenden abzugsfähig (s. § 10b Abs. 1 EStG, Anhang 10), im Übrigen können Zuwendungen nach den allgemeinen Regelungen empfangen werden.

 

Tz. 2

Stand: EL 127 – ET: 06/2022

Körperschaften der genannten Art betätigen sich wie folgt:

  • Skigymnastik,
  • Skikurse/-lehrgänge,
  • Skireisen,
  • Unterhaltung und Überlassung von Skihütten,
  • Skibasare sowie Ski- und Ausrüstungsbörsen,
  • Skiliftbenutzung.

Im Nachfolgenden wird zu diesen Betätigungen aus ertrag- und umsatzsteuerlicher Sicht Stellung genommen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge