Stand: EL 124 – ET: 11/2021

Die Einnahmen aus der Vermietung eines Schießstandes können in die Tätigkeitsbereiche "Vermögensverwaltung", Zweckbetrieb oder "steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" einzuordnen sein. Nach einem RFH-Urteil vom 25.02.1944, RStBl 1944, 183 soll die Vermietung eines Schießstandes eine vermögensverwaltende Betätigung darstellen. Die erzielten Einnahmen sollen umsatzsteuerpflichtig sein. Hierbei kann es sich aber nur um eine langfristige Vermietung handeln. Im Übrigen ist bei Umsatzsteuerpflicht eine Option (s. § 9 UStG, Anhang 5) erforderlich. Besonderheiten, die sich bei der Vermietung von Sportanlagen ergeben, sind unter s. "Sportanlagen/-stätten" und s. "Sportliche Veranstaltungen" kommentiert.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge