Tz. 31

Stand: EL 124 – ET: 11/2021

Im Folgenden sind die wichtigsten Satzungserfordernisse in tabellarischer Form aufgeführt. Die dort genannten gesetzlichen Vorschriften sind im Anhang 12a abgedruckt.

 
 Bezeichnung der Satzungserfordernisse §§ BGB
Name (Verwechslungsgefahr, nicht "e. V.") 57, 65
Sitz 57, 24
Zweck (nicht wirtschaftlicher) 57, 21
Eintritt (Personenkreis, Beitrittserklärung und Aufnahme, evtl. ohne Aufnahme) 58 Nr. 1
Austritt (freiwilliger Austritt muss möglich sein; Form, Zeitpunkt, Ausschluss, falls er möglich sein soll) 58 Nr. 1, 39
Beiträge (ob diese erhoben oder nicht erhoben werden), Angabe der Höhe der Beiträge nicht nötig 58 Nr. 2
Vorstand (Wahl – geheim, Zuruf –, Zahl der Vorstandsmitglieder, Amtsdauer, Fortdauer, Vertretungsmacht) 58 Nr. 3, 26
Voraussetzungen für die Einberufung einer Mitgliederversammlung: 58 Nr. 4
  • in den durch Satzung bestehenden Fällen
36, 37, 40
  • wenn das Interesse des Vereins es erfordert (zwingendes Recht)
36, 40
  • wenn der in der Satzung bestehende Teil oder – in Ermangelung einer Bestimmung – 1/10 der Mitglieder es verlangt (zwingendes Recht)
37 Abs. 1, 40
Form der Einberufung einer Mitgliederversammlung: schriftlich – Bekanntmachung in bestimmten Zeitungen, Zeitschriften, Umlauf, Umdruck, Aushang – mit/ohne – "Tagesordnung", Leitung 58 Nr. 4, 40
Beurkundung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung: (Protokollbuch, Niederschrift, von wem zu unterschreiben) 58 Nr. 4
Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben sein und die Angabe des Tages der Errichtung enthalten 59 Abs. 3
Änderung der Satzung 71 Abs. 1
Elektronisches Vereinsregister 55a
Anmeldung zum Vereinsregister 77

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