Tz. 31
Stand: EL 124 – ET: 11/2021
Im Folgenden sind die wichtigsten Satzungserfordernisse in tabellarischer Form aufgeführt. Die dort genannten gesetzlichen Vorschriften sind im Anhang 12a abgedruckt.
Bezeichnung der Satzungserfordernisse | §§ BGB |
---|---|
Name (Verwechslungsgefahr, nicht "e. V.") | 57, 65 |
Sitz | 57, 24 |
Zweck (nicht wirtschaftlicher) | 57, 21 |
Eintritt (Personenkreis, Beitrittserklärung und Aufnahme, evtl. ohne Aufnahme) | 58 Nr. 1 |
Austritt (freiwilliger Austritt muss möglich sein; Form, Zeitpunkt, Ausschluss, falls er möglich sein soll) | 58 Nr. 1, 39 |
Beiträge (ob diese erhoben oder nicht erhoben werden), Angabe der Höhe der Beiträge nicht nötig | 58 Nr. 2 |
Vorstand (Wahl – geheim, Zuruf –, Zahl der Vorstandsmitglieder, Amtsdauer, Fortdauer, Vertretungsmacht) | 58 Nr. 3, 26 |
Voraussetzungen für die Einberufung einer Mitgliederversammlung: | 58 Nr. 4 |
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36, 37, 40 |
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36, 40 |
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37 Abs. 1, 40 |
Form der Einberufung einer Mitgliederversammlung: schriftlich – Bekanntmachung in bestimmten Zeitungen, Zeitschriften, Umlauf, Umdruck, Aushang – mit/ohne – "Tagesordnung", Leitung | 58 Nr. 4, 40 |
Beurkundung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung: (Protokollbuch, Niederschrift, von wem zu unterschreiben) | 58 Nr. 4 |
Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben sein und die Angabe des Tages der Errichtung enthalten | 59 Abs. 3 |
Änderung der Satzung | 71 Abs. 1 |
Elektronisches Vereinsregister | 55a |
Anmeldung zum Vereinsregister | 77 |
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