Tz. 8

Stand: EL 124 – ET: 11/2021

Das Protokoll hat zu enthalten:

  • Ort der Versammlung,
  • Beginn und Ende der Versammlung,
  • Name des Versammlungsleiters,
  • Tagesordnung,
  • die gefassten Beschlüsse,
  • die Angaben, dass die Satzung beraten und angenommen wurde,
  • Namen, Vornamen, Berufe, Wohnorte der in den Vorstand gewählten Mitglieder,
  • die Bestätigung der Richtigkeit des Protokolls durch den Protokollführer und den Versammlungsleiter.

Beachte!

Eine Eintragung im Vereinsregister kann nur bei Beachtung der zivilrechtlichen Anforderungen an die Satzung erfolgen.

Zu entsprechenden Unterlagen wie Mustersatzungen, Gründungsprotokoll, Muster einer Anmeldung zur Eintragung ins Vereinsregister, Muster zur Antragstellung nach § 60a AO zwecks Zuwendungs-/Spendenempfang von der zuständigen Finanzbehörde s. Anhang 13.

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