
Tz. 4
Stand: EL 102 – ET: 04/2017
Anders als bei Geldzuwendungen stellt sich bei Sachzuwendungen/-spenden für die steuerbegünstigte Einrichtung häufig die Frage, welchen Wertansatz sie für die erhaltene Sache bescheinigen darf. Insbesondere bei gebrauchten Sachen ist die Wertfindung ein Problem.
Entscheidend für den Wertansatz einer Sachzuwendung/-spende ist die Herkunft der Sachspende (Privatvermögen oder Betriebsvermögen).
Hierbei ist folgende Unterscheidung vorzunehmen:
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