Tz. 58
Stand: EL 126 – ET: 04/2022
Art der Rücklagenzuführung | Freie Rücklage (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO) |
Zweckgebundene Rücklage (§ 62 Abs. 1 Nr. 4 AO) |
Bemerkungen | ||
---|---|---|---|---|---|
EUR | EUR | ||||
Jahr 01 Zuführung zur freien Rücklage |
25 000 | ||||
Jahr 02 Höchstbetrag für die Zuführung zur freien Rücklage |
Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 4 AO i. H. v. 25 000 EUR gebildet, Betrag von 10 000 EUR (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO) durch Anrechnung der 25 000 EUR voll ausgeschöpft. 15 000 EUR sind noch auf die zu bildende Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO des Jahres 03 anzurechnen | ||||
1/3 von 15 000 EUR | 5 000 | ||||
10 % von 50 000 EUR | 5 000 | ||||
Ergibt | 10 000 | ||||
Verwendung von Mitteln zur Erhaltung der Beteiligungsquote | 25 000 | ||||
Übersteigender Betrag | ./. 15 000 | 25 000 | |||
Zuführung zur freien Rücklage | 0 | ||||
Jahr 03 Höchstbetrag für die Zuführung zur freien Rücklage: |
Zulässige Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO im Jahre 03 | 20 000 EUR | |||
1/3 von 30 000 EUR | 10 000 | Aber Anrechnung des verbleibenden Betrages (Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 4 AO) aus 02 | 15 000 EUR | ||
10 % von 100 000 EUR | 10 000 | Verbleibende Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO für 03 | 5 000 EUR | ||
Ergibt | 20 000 | ||||
Übersteigender Betrag aus dem Jahr 02 | ./. 15 000 | ||||
Verbleibender Betrag | 5 000 | ||||
Zuführung zur freien Rücklage | 5 000 |
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